Haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen: So geht's

Viele wissen es nicht: Wer haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch nimmt – etwa Gartenpflege, Fensterreinigung oder Winterdienst – kann einen Teil der Kosten direkt von der Steuer absetzen. Grundlage ist § 35a des Einkommensteuergesetzes (EStG).
Wie viel lässt sich absetzen?
Für haushaltsnahe Dienstleistungen erkennt das Finanzamt 20 % der Arbeitskosten an – bis zu einer Steuerermäßigung von 4.000 € pro Jahr. Wichtig: Absetzbar sind nur die Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten, nicht das Material. Die Ermäßigung wird direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen.
Worauf Sie achten müssen
Damit das Finanzamt mitspielt, brauchen Sie eine ordentliche Rechnung und müssen diese unbar bezahlen – also per Überweisung. Barzahlungen werden nicht anerkannt. Bewahren Sie Rechnung und Kontoauszug für den Fall einer Nachfrage auf.
Sie erhalten von uns selbstverständlich eine ordnungsgemäße Rechnung mit gesondert ausgewiesenem Arbeitslohn. Die konkrete steuerliche Beurteilung übernimmt Ihr Steuerberater oder das Finanzamt – diese Angaben sind ohne Gewähr.