Heckenschnitt: Wann ist er erlaubt – und wann verboten?

Wer seine Hecke pflegen möchte, sollte den Kalender im Blick behalten. Das Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 BNatSchG) schützt brütende Vögel und andere Tiere – und schränkt radikale Schnitte im Sommerhalbjahr ein.
Das Verbot von März bis September
In der Zeit vom 1. März bis zum 30. September ist es verboten, Hecken, lebende Zäune und Gebüsche komplett abzuschneiden oder „auf den Stock zu setzen“ (radikaler Rückschnitt). So sollen Brut- und Nistplätze geschützt werden.
Was trotzdem erlaubt ist
Schonende Form- und Pflegeschnitte, die nur den frischen Zuwachs entfernen, sind auch im Sommer zulässig – vorausgesetzt, es brüten keine Vögel in der Hecke. Für den kräftigen Rückschnitt planen Sie am besten den Zeitraum von Oktober bis Ende Februar ein.
Im Zweifel prüfen wir vor dem Schnitt, ob die Hecke bewohnt ist, und beraten Sie zum richtigen Zeitpunkt. Kommunale Regelungen können abweichen – wir richten uns nach der jeweils geltenden Rechtslage.