Winterdienst: Was Eigentümer zur Räum- und Streupflicht wissen müssen

Sobald Schnee und Eis kommen, wird die Räum- und Streupflicht zum Thema. Grundstückseigentümer sind dafür verantwortlich, dass Gehwege sicher begehbar sind – diese Pflicht kann per Vertrag auch auf Mieter übertragen werden.
Wann muss geräumt werden?
Üblich ist an Werktagen ein Zeitraum von etwa 7 bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen häufig etwas später. Die genauen Zeiten legt die kommunale Straßenreinigungssatzung fest. Bei anhaltendem Schneefall muss mehrfach geräumt werden.
Womit gestreut werden darf
Viele Kommunen verbieten oder beschränken Streusalz aus Umweltgründen – erlaubt sind meist abstumpfende Mittel wie Sand oder Splitt. Ein Blick in die örtliche Satzung lohnt sich.
Entlastung durch einen Dienstleister
Mit einem festen Winterdienst-Vertrag sind Sie auf der sicheren Seite: Wir räumen und streuen zuverlässig, damit Sie Ihrer Pflicht sicher nachkommen – auch, wenn Sie früh aus dem Haus müssen oder verreist sind.